Eine Ärztin ueberreicht in einer Arztpraxis in Hamburg dem Patienten ein Rezept (gestellte Szene)
Arztbesuche sollten in der Regel nicht in der Arbeitszeit stattfinden. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Service | 05.09.2023 Arztbesuch in der Arbeitszeit: Was ist erlaubt und was nicht?

05. September 2023, 15:05 Uhr

Arztbesuche in der Arbeitszeit sind für Angestellte nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Regelungen unterscheiden sich unter anderem, ob man Teil- oder Vollzeit arbeitet. Notfälle sind eine Ausnahme.

In der Regel: Arzt in der Freizeit aufsuchen

Grundsätzlich gilt: Arzttermine sind Privatsache, es gibt keinen generellen Freistellungsanspruch dafür. Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen sollten also immer versuchen, Arztbesuche in die Freizeit zu legen. Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen sind schließlich gut im Voraus planbar. Nur in Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen und bezahlen.

Ausnahmen von der Regel

Bei akuten Beschwerden jedoch darf man dies auch während der Arbeitszeit tun. Man sollte dem Arbeitgeber natürlich Bescheid geben. Der Lohn wird in diesem Fall fortgezahlt.

Das Gleiche gilt, wenn es schlicht keine anderen Termine mehr beim Arzt gibt oder alle Sprechstunden in die Arbeitszeit fallen. Ebenso ist dies der Fall bei speziellen Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden - etwa eine Blutentnahme in nüchternem Zustand, eine Röntgenuntersuchung oder eine Computertomografie. In diesen Fällen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei vollem Entgelt freigestellt werden.

Auch für Minderjährige, Auszubildende und Schwangere gelten Ausnahmeregelungen für einen Arztbesuch.

Wenn Sie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zum Arzt begleiten, gelten dieselben Regeln: Der Besuch muss medizinisch notwendig sein und zu keinem anderen Zeitpunkt möglich sein.

Tipp 1 Lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen, dass der Arztbesuch medizinisch notwendig war und/oder zu keinem anderen Zeitpunkt hätte stattfinden können.

Zur Entgeltzahlung gehört nicht nur die Zeit des Arztbesuchs, sondern auch der Weg in die Praxis.

Übrigens: Wann man Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Nichtanwesenheit hat, regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Paragraf 616. Allerdings gibt es immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen darüber, wie die dort getroffenen Regeln konkret zu interpretieren sind.

Tipp 2 Schauen Sie in jedem Fall in Ihren Tarifvertrag. Dort können andere Absprachen getroffen sein.

Teil- und Gleitzeitbeschäftigte haben es schwerer

Die oben beschriebenen Regeln gelten in erster Linie für Vollzeitbeschäftigte. Wer in Teil- oder Gleitzeit arbeitet, hat es weit schwerer, einen Arztbesuch in der Arbeitszeit zu begründen, weil davon ausgegangen wird, dass sie dafür genug zeitlichen Spielraum haben.

Quellen: Verdi, IG Metall

MDR THÜRINGEN (dgr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 05. September 2023 | 11:05 Uhr

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